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Grundlegende Informationen

Informationen

Das Gesetz schreibt für den Scheidungsantrag einige Grundlegende Informationen vor.

Ferner müssen eine Kopie der Heiratsurkunde und ggf. der Geburtsurkunden der Kinder beigefügt werden. Leiten Sie uns diese mit der von Ihnen ja bereits unterschriebenen Vollmacht auf gleichem Wege zu und teilen uns mit der Email oder dem Fax die Antwort auf folgende Fragen mit :


1) Name und Anschrift Antragsteller/in

2) Name und Anschrift Antragsgegener/in

3) Datum und Art der Trennung (z.B.wer ist wann ausgezogen)

4) Name und Geburtsdatum der gemeinsamen Kinder

5) Wo sollen die Kinder schwerpunktmäßig leben?

6) Ist der Hausrat geteilt ?

7) Letzter gemeinsamer Wohnsitz

8) Wieviel Unterhalt soll nachehelich gezahlt werden (wahrscheinlich das Ergebnis unserer Unterhaltsberechnung)

9) Sonstige Besonderheiten


Wir entwerfen dann einen Scheidungsantrag ähnlich unserem Beispielsschriftsatz und senden Ihnen diesen vorab mit der Bitte um Überprüfung zu.