Kostenkalkulation
Verfahrenskosten
Die Kosten des Verfahrens verteilen sich auf Gerichtskosten und Anwaltskosten. Sie richten sich nach dem Verfahrenswert, den das Gericht letztlich festsetzen wird. Das Gericht orientiert sich hier an dem Familieneinkommen der letzten 3 Monate. Für jeden Kind werden 250,-- EUR abgezogen. Die verbleibende Summe wird mit 3 multipliziert und ergibt den Gegenstandswert. Hinzu kommen meistens zwischen 1.000,-- € und 3.000,-- @ für den Versorgungsausgleich.
Hier ein Beispiel dafür, wir Sie den Verfahrenswert ermitteln können :
Einkommen beider Ehegatten zusammen : 3.500,-- €
abzgl. 2 Kinder (2 * 250,-- €) : 500,-- @
verbleiben : 3.000,-- €
dies * 3 = 9.000,-- €
zzgl. Versorgungsausgleich : 1.200,-- €
ergibt Verfahrenswert : 10.200,-- €
Gemäß der nachstehenden Tabelle kostet das Verfahren incl. 1 Anwalt bei diesem Verfahrenswert 2.026,65 €
Kostentabelle
Verfahrenswert | Kosten |
bis 4.000,-- € | 962,67 € |
bis 6.000,-- € | 1.301,35 € |
bis 8.000,-- € | 1.581,50 € |
bis 10.000,-- € | 1.861,65 € |
bis 15.000,-- € | 2.191,65 € |
bis 20.000,-- € | 2.521,65 € |
bis 40.000,-- € |
3.503,25 € |