Der Gang des Scheidungsverfahren
Die Ehe kann geschieden werden, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt leben und beide die Scheidung wollen oder das Gericht davon überzeugt ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr wiederhergestellt werden kann. Bei den hiesigen Gerichten hat es wenig Zweck, einem Scheidungsantrag zu widersprechen, da in diesem Falle das Gericht die Zerrüttung der Ehe feststellen wird, wenn es (was in der Regel der Fall ist) davon überzeugt ist, dass ein Partner beim besten Willen nicht mehr verheiratet bleiben will. Im Scheidungsverfahren wird zur Zeit noch zwingend über den nachstehend erläuterten Versorgungsausgleich entschieden. Mit allen anderen Fragen beschäftigt sich das Gericht nur, wenn ein entsprechender Antrag in dem Scheidungsverfahren gestellt wird. Der Scheidungsantrag kann nur über einen Rechtsanwalt gestellt werden. Spätestens jetzt ist also der Gang zum Anwalt erforderlich oder Sie nehmen unseren Onlineservice in Anspruch (s. Menuepunkt Scheidung online)